Grundlagen
Heizkostenverordnung
Die deutsche Heizkostenverordnung enthält die Vorschriften für die Verteilung von Heizkosten in Wohnungen. Sie regelt sowohl die einzusetzende Technik als auch die Art und Weise der Abrechnung und die Informationen, die den Mietern zur Verfügung gestellt werden muss.
Seit 2021 schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass neu eingebaute Zähler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs einer Wohnung “fernablesbar” sein müssen. Die Mieter müssen monatlich über ihren Wärmeverbrauch informiert werden. Diese Informationen müssen auch Vergleiche mit älteren Perioden und mit anderen vergleichbaren Wohnungen enthalten.
Smarte Zähler
Smarte Zähler sind Zähler, die den Zählerstand über eine elektronische Schnittstelle regelmäßig - meist einmal pro Tag - versenden. Dieser Versand kann per Funk oder über ein Kabel erfolgen. Da smarte Zähler häufig alte Zähler ersetzen, an deren Einbauort keine Verkabelung existiert, wird oft der Versand über Funk eingesetzt. Smarte Zähler sind die Voraussetzung für die Einhaltung der Heizkostenverordnung.
Zusätzlich zu den Zählerständen versenden diese Zähler in der Regel weitere Informationen, wie z.B. den Füllstand der Batterie, ältere Werte vom Monats- oder Jahresanfang, Softwareversion oder andere Statuswerte.
Mibakus Smartmeter-Server
Da die Zähler die Nachrichten mit den Zählerständen jederzeit versendet werden können, muss eine Software zu deren Verarbeitung ständig aktiv sein. So eine Software wird üblicherweise als ein Server bezeichnet, ebenso wie der Computer, auf dem Server-Software läuft. Ein normaler Desktop-Rechner ist für diesen Fall ungeeignet, weil er völlig überdimensioniert ist und sein Stromverbrauch deshalb unnötig hoch wäre. Besser eignen sich kleine und sparsame Einplatinencomputer, wie z.B. ein Raspberry Pi.
Der Mibakus Smartmeter-Server kann auf einem solchen Mikro-Server installiert werden. Er empfängt die Nachrichten mit den Ständen der smarten Zähler und speichert diese. Am Monatsanfang wird der Verbrauch des letzten Monats für jeden Mieter errechnet und per Mail mit den übrigen von der Heizkostenverordnung geforderten Daten an die Mieter versendet. Dafür muss der Smartmeter-Server vom Programm Mibakus mit den Daten der Mieter und den für die Verbrauchsberechnung notwendigen Informationen versorgt werden. Wenn ein Mieter nicht per Mail erreichbar ist, wird die Mail an den Vermieter gesendet, der sie ausdrucken und an den Mieter weiterleiten kann.
Außer Zählern kann der Mibakus Smartmeter-Server auch Daten von anderen Sensoren verarbeiten, z.B. um die Außentemperatur aufzuzeichnen.
Über eine Web-Schnittstelle kann der Vermieter mit einem Browser aktuelle oder vergangene Zählerstände oder Sensordaten abfragen. Einmal täglich und zusätzlich bei Fehlern sendet der Smartmeter-Server eine Mail an den Vermieter, in der der aktuelle Zustand dargestellt ist. Somit werden Probleme schnell sichtbar.
Da der Smartmeter-Server ständig aktiv ist, kann sich das Programm Mibakus jederzeit mit ihm verbinden. So ruft Mibakus automatisch beim Start neue Zählerstände ab, beim Speichern von Änderungen in Mibakus werden die aktuellen vom Smartmeter-Server benötigten Daten an diesen gesendet.
Aufbau

