Stammdaten-Assistent: Heizkosten
Hier müssen Sie Daten zur Heizanlage und Umlage der Heizkosten erfassen.
Wärmeerzeugung
- Brennstoff
- Auswahl des Brennstoffs. Wenn der benutzte Brennstoff nicht in der Liste ist, können Sie auch einen beliebigen anderen eintragen. Wenn sie einne der vorgegebenen Brennstoffe auswählen, ewrden die nächsten 3 Felder automatisch auf typische Werte für den jeweiligen Brennstoff gesetzt.
- Brennstoff-Einheit
- Einheit, in dem der Brennstoff abgerechnet wird.
- Heizwert
- Heizwert des Brennstoffs. Sie finden diesen auf Ihrer Brennstoffrechnung. Bitte verwechseln Sie den Heizwert nicht mit dem Brennwert, der ca 10-20% höher liegt.
- Brennstofflager
- Dieses Feld muss gesetzt werden, wenn es ein Lager für den Brennstoff gibt, z.B. einen Öltank.
Heizung
- Verbrauchsabhängiger Anteil
- Nach der Heizkostenverordnung müssen in der Regel 70% der Heizkosten nach dem Verbrauch umgelegt werden, in Ausnahmen können es auch 60% sein. Andere Werte können Sie ebenfalls eintragen, sie werden jedoch mit einer Warnung versehen.
- Fester Anteil verteilt nach
- Die übrigen 30 oder 40% der Heizkosten müssen nach der beheizten Fläche umgelegt werden. In der Regel ist diese identisch mit der Wohnfläche. Nur wenn Teile des Hauses nicht an die Zentralheizung angeschlossen sind, muss zwischen Wohnfläche und beheizter Fläche unterschieden werden. Dann ist die zweite Alternative zu wählen.
Warmwasser
- Betriebsart Warmwasser
- Wenn der Heizkessel nicht gleichzeitig auch Warmwasser produziert, muss hier “Keine” ausgewählt werden. Dann brauchen die übrigen Felder nicht ausgefüllt werden. Die Verteilung über Warmwasserzähler wird gewählt, wenn es für jede Wohnung Zähler für das verbrauchte Warmwasser gibt. Im Ausnahmefall erlaubt die Heizkostenverordnung auch die Umlage über die Wohnfläche.
- Wärmezähler für Warmwasser
- Dieses Feld muss angewählt werden, wenn ein Wärmezähler die Wärmemenge misst, die zur Erwärmung des Warmwassers benutzt wird.
- Warmwassertemperatur
- Hier ist die Warmwassertemperatur einzutragen, die vom Heizkessel zur Verfügung gestellt wird.
- Verbrauchsabhängiger Anteil
- Nach der Heizkostenverordnung müssen in der Regel 70% der Warmwasserkosten nach dem Verbrauch umgelegt werden. Andere Werte können Sie ebenfalls eintragen, sie werden jedoch mit einer Warnung versehen.
- Fester Anteil verteilt nach
- Wie bei den Heizkosten werden die restlichen Kosten nach der Fläche umgelegt. Hier können Sie wählen, ob dafür ein zusätzlicher Schlüssel verwendet werden soll.