Hausverwaltung für private Vermieter
Mibakus behandelt die Umlage von Nebenkosten nach Personen sehr ähnlich wie eine Umlage nach Verbrauch, weil sich die Personenzahl ebenfalls im Lauf des Abrechnungsjahres ändern kann. Nach der korrekten Einrichtung werden die Kosten in der Nebenkostenabrechung für jeden Mietvertrag automatisch nach Personentagen umgelegt.
Damit das funktioniert, muss für jede Wohnung in den Stammdaten ein Zähler für die Personenzahl angelegt werden. Im Feld Zählertyp muss Nutzerzahl gewählt werden.
Dann muss bei den Verbrauchsschlüsseln ein Schlüssel angelegt werden, z.B. mit dem Namen Personenzahl. Für jede Wohnung muss in der Tabelle Verbrauchsberechnung ein neuer Eintrag angelegt werden, bei dem in der Spalte Schlüssel der neu angelegte Schlüssel Personenzahl gewählt wird und in der Formel der Name des für diese Wohnung angelegten Personen-Zählers.
Als letztes wird noch ein Ausgabekonto für die Kosten benötigt, die nach Personenzahl umgelegt werden sollen. Hier wird dann als Schlüssel ebenfalls Personenzahl ausgewählt. Bei Bedarf können auch mehrere Ausgabekonten nach diesem Schlüssel umgelegt werden.
Damit sind die Angaben in den Stammdaten vollständig.
Jedes Jahr müssen vor der Erstellung der Abrechnung die Personenzahlen in den für die Wohnungen angelegten Zählern aktualisiert werden. Die umzulegenden Kosten sind natürlich auf das oben angelegte Ausgabekonto zu buchen. Die eigentliche Verteilung berechnet Mibakus dann automatisch.
Diese Leerseiten werden erzeugt, damit die einzelnen Abschnitte eines erzeugten PDF-Dokuments immer eine gerade Seitenzahl haben. Dadurch kann ein solches Dokument problemlos papiersparend auf einem Drucker mit beidseitigem Ausdruck ausgegeben werden.
Wenn Sie keinen solchen Drucker besitzen, können Sie die Erzeugung dieser zusätzlichen Leerseiten abschalten. Wählen Sie den Punkt “Einstellungen” im Menu “Datei” und entfernen das Häkchen bei “2-seitiger Druck”.
Wenn die Heizkostenabrechnung durch einen externen Dienstleister (z.B. Techem) durchgeführt wird, sollten die Abrechnungsperioden des Dienstleisters für die Heizkosten und Ihre Abrechnungsperiode für die Nebenkosten übereinstimmen.
Beim Einrichten wählen Sie auf der Seite für allgemeine Stammdaten “Heizkostenabrechnung durch externen Dienstleister”. Für jeden Mietvertrag müssen Sie die Höhe der Vorauszahlungen für die Heizkosten eintragen.
Jährlich ist dann zunächst die Abrechnung der Heizkosten durch den Dienstleister durchzuführen. Sie müssen diesem wie sonst auch die notwendigen Angaben zusenden und erhaltem von Ihm die Heizkostenabrechnungen zurück.
In Mibakus wählen Sie dann links “Buchführung” und “Forderungen”. Dort erstellen Sie für jeden Mieter eine Forderung mit dem Betrag der gesamten auf den Mieter entfallenden Heizkosten. Bei dieser Forderung wählen Sie für “Anrechnung” den Wert “Heizkosten”.
Bei der Durchführung der Nebenkostenabrechung wird dann eine Nachforderung oder Erstattung ermittelt und in die Nebenkostenabrechung einbezogen.